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Beitragsordnung
- Der monatliche Beitrag wird auf mindestens 2,00 € festgelegt
- Der Beitrag wird vierteljährlich-, halbjährlich oder Jährlich durch Überweisung oder Einzugsermächtigung am Beginn der Zahlungsperiode entrichtet.
- Diese Ordnung gilt ab 1. Januar 2016
Deike Ludwig
Vorsitzende
Diese Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 05. Dezember 2015 beschlossen.
Deike Ludwig
Vorstizende
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