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Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche Person werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat.
- Die Mitgliedschaft steht allen Menschen offen. Selbständige Gruppen, Klubs, Initiativen, Selbsthilfegruppen und Organisationen können bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit Mitglied werden (juristische Personen).
- Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
- Als fördernde Mitglieder können aufgenommen werden.
– Bürger, die materiell und/oder das Anliegen des Vereins unterstützen
– juristische Personen, die materiell und/oder ideell das Anliegen des Vereins unterstützen - Die Mitgliedschaft endet:
– durch schriftlich erklärten Austritt
– durch Ausschluss
– durch Auflösung
Beitragsordnung
- Der monatliche Beitrag wird auf mindestens 2,00 € festgelegt
- Der Beitrag wird vierteljährlich-, halbjährlich oder Jährlich durch Überweisung oder Einzugsermächtigung am Beginn der Zahlungsperiode entrichtet.
- Diese Ordnung gilt ab 1. Januar 2016
Diese Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 05. Dezember 2015 beschlossen.
Deike Ludwig
Vorstizende
Beitrittserklaerung.pdf
Satzung.pdf