Mitgliedschaft / Satzung

Mitgliedschaft

  • Mitglied kann jede natürliche Person werden, wenn sie das 14. Lebensjahr vollendet hat.
  • Die Mitgliedschaft steht allen Menschen offen. Selbständige Gruppen, Klubs, Initiativen, Selbsthilfegruppen und Organisationen können bei Wahrung ihrer Eigenständigkeit Mitglied werden (juristische Personen).
  • Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
  • Als fördernde Mitglieder können aufgenommen werden.
    – Bürger, die materiell und/oder das Anliegen des Vereins unterstützen
    – juristische Personen, die materiell und/oder ideell das Anliegen des Vereins             unterstützen
  • Die Mitgliedschaft endet:

          durch schriftlich erklärten Austritt

          durch Ausschluss

          durch Auflösung

Beitragsordnung

  1. Der monatliche Beitrag wird auf mindestens 2,00 € festgelegt
  2. Der Beitrag wird vierteljährlich-, halbjährlich oder Jährlich durch Überweisung oder Einzugsermächtigung am Beginn der Zahlungsperiode entrichtet.
  3. Diese Ordnung gilt ab 1. Januar 2016

 

Diese Ordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 05. Dezember 2015 beschlossen.

 

Beitrittserklaerung.pdf

Satzung.pdf